Tchibo Energie-Konzept-Haus im Test von Stiftung Warentest

Foto: Tchibo

Auch in diesem Jahr bietet Kaffeeröster Tchibo ein Energie-Konzepthaus des Unternehmens Heinz von Heiden in verschiedenen Ausführungen an. Die billigste Variante hat eine Wohnfläche von 163 Quadratmeter und kostet ab 180.000 Euro. Laut Hersteller hat das Haus einen Energieverbrauch nach dem KfW-Effizienzhaus-Status 55, was bedeutet, das es mindestens 45 Prozent weniger Energie benötigt als ein Standard-Neubau. Stiftung Warentest wollte wissen, ob das Tchibo Haus 2012 am Ende nur eine Kostenfalle ist, und hat gemeinsam mit den Baurechts-Experten der Verbraucherzentrale Bremen die Verträge geprüft.

Tchibo Haus 2012 im Finanz-Check

Zunächst einmal sei zu sagen, dass die Vertragsbedingungen im Vergleich zum Vorjahr besser sind. So werden die Räume des Tchibo-Hauses inzwischen von einer Holzpelletheizung erwärmt. Die Energie für Warmwasser komme im Sommer aus Solarkollektoren und im Winter mit Unterstützung des Pelletofens, so Stiftung Warentest. Auch werden dem Bauherren nun Rücktrittsrechte eingeräumt, falls bspw. kein Grundstück vorhanden ist oder das Finanzierungskonzept scheitert.

Was den Zahlungsplan anbelangt, hat der Bauherr ab sofort einen Anspruch auf die gesetzliche Sicherheit in Höhe von 5 Prozent der Bausumme. Dabei sei allerdings unklar, ob Heinz von Heiden diese automatisch bereitstellt oder ob sie der Bauherr einfordern muss. Des Weiteren sei der Käufer beim Tchibo Haus 2012 nicht mehr verpflichtet, ein Versicherungspaket für Policen abzuschießen, die nur wenig Schutz bieten. Auch Verpackungsreste und Bauschutt entsorge nun die Baufirma.

Rücktrittsrechte bei Verträgen sind an Bedingungen geknüpft

Dennoch sei bei Rücktrittsrechten Vorsicht geboten. Laut Stiftung Warentest könnte der Verkäufer damit leicht vernünftige Kunden-Bedenken wegwischen nach dem Motto: „Sie können ja immer noch zurücktreten“. Ein Rücktritt sei aber immer an Bedingungen geknüpft. So entstehen bspw. Kosten, sofern die Baufirma schon Leistungen erbracht hat. Sollte es an der Finanzierung scheitern, könne Heinz von Heiden sogar Angebote anderer Banken einholen, so dass der Bauherr möglicherweise eine Finanzierung zu schlechteren Konditionen eingehen muss. Dementsprechend rät das Verbrauchermagazin, einen Vertrag erst zu unterschreiben, wenn man einen genauen Plan hat, wo das Haus errichtet werden soll und die Finanzierungsfrage geklärt ist.

Außerdem enthält der Ratenzahlungsplan eine unzulässige Klausel: „Heinz von Heiden verlangt laut Zahlungsplan die erste Rate in Höhe von 2 Prozent der Bausumme – und zwar für Beratungen zum Ausfüllen eines Bauantrags oder einer Bauanzeige“, heißt es. Das widerspreche dem Grundsatz in der Baubranche, wonach die Firma hier in Vorleistung geht. Fazit: Stiftung Warentest warnt davor, vorschnell einen Vertrag für das Tchibo Energie-Konzept-Haus 2012 zu unterschreiben. Bauherren sollten sich erst einen Marktüberblick verschaffen und Angebote vergleichen. Ausführliche Informationen zum Tchibo Haus 2012 Test sowie Tipps zum Thema Bauvertrag und faire Klauseln findet man online unter test.de.

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